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neue Tatsache
03.12.2013, 08:36
Beitrag: #6
RE: neue Tatsache
Danke für Eure Meinungen! Nur zur Klarstellung: Wir waren und sind immer noch der Meinung, dass die Anteilsveräußerung erst 2011 wegen einer aufschiebenden Vertragsbedingung zu erfassen ist. Kenntnis von der Veräußerung hat das Finanzamt -zumindest eine Stelle- seit der Vertragsübersendung durch den Notar im Jahr 2010.
frankts

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neue Tatsache - frankts - 02.12.2013, 17:54
RE: neue Tatsache - tosch - 02.12.2013, 19:06
RE: neue Tatsache - Jive - 02.12.2013, 19:29
RE: neue Tatsache - Kiharu - 02.12.2013, 19:38
RE: neue Tatsache - Fisherman72 - 02.12.2013, 22:05
RE: neue Tatsache - frankts - 03.12.2013 08:36
RE: neue Tatsache - tosch - 03.12.2013, 08:56
RE: neue Tatsache - frankts - 03.12.2013, 10:58

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