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neue Tatsache
02.12.2013, 17:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2013 17:56 von frankts.)
Beitrag: #1
neue Tatsache
Wir diskutieren gerade folgende Konstellation. Mandant verkauft 100% GmbH Anteile 2010. Notar schickt Vertragskopie noch 2010 an das FA. Wir erklären den Veräußerungsgewinn 2011. Im Zuge der Veranlagung 2011 wurde der Notarvertrag über den Anteilsverkauf von dem für die Einkommensteuer zuständigen Bearbeiter mit angefordert.
Jetzt kommt ein berichtigter ESt-Bescheid für 2010, da das Finanzamt aus dem von uns vorgelegten Vertrag ein andere Schlußfolgerung zieht.
Diese Folgerung hätten Sie aber bereits bei der Veranlagung 2010 ziehen können, wenn der interne FA Weg bei Eingang des Notarvertrags eingehalten worden wäre (KM an ESt-Veranlagung oder Übersendung des Vertrages an diese Stelle).
Dass jetzt diese im Veranlagungsverfahren 2011 erlangte Kenntnis eine n.T für 2010 sei, gehen die hausinternen Meinungen auseinander. Grundsätzlich muss sich der Veranlager dass nicht als n.T. anrechnen lassen, was es einer anderen FA-Stelle schlummert. Nun kommt das Argument, wenn die den regulären Weg verschlampt haben, dass ist doch keine n.T. So ganz kann ich dieser Ansicht nicht folgen.
Ich hoffe Ihr könnt der verkürzten Darstellung folgen.
frankts

frankts

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neue Tatsache - frankts - 02.12.2013 17:54
RE: neue Tatsache - tosch - 02.12.2013, 19:06
RE: neue Tatsache - Jive - 02.12.2013, 19:29
RE: neue Tatsache - Kiharu - 02.12.2013, 19:38
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