V+V AfA
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22.11.2013, 17:20
Beitrag: #8
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RE: V+V AfA
Ich hab das vor ein paar Jahren so gemacht:
Fall: S(ohn) erbt vom V(ater) dessen Haus, in dem der Vater wohnte. S braucht aber keins, da er selber schon ein Haus hat, und vermietet es. Ist Afa anzusetzen und wenn ja, wieviel? Der V hatte das Haus 1959 gebaut und wohnte von Anfang an selbst drin. AK waren nicht ermittelbar. Zum Glück gab es ein Wertgutachten zur ErbStE (Escape-Klausel). Dieses habe ich anhand der Preis-Indizes nach 1959 zurückgerechnet; einen Anbau von 1980 korrigierend mit einbezogen und dem FA das Ganze als AfA-Bemessungsgrundlage präsentiert. Natürlich schön mit Aufschlüsselung. Und die AfA? Die wurde bis 1965 in Höhe von 1% und ab da mit 2% p.a. angesetzt. Im Jahr 2000 war also noch ein Volumen für 5 Jahre da. ® |
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V+V AfA - Effenhausen - 21.11.2013, 22:44
RE: V+V AfA - Stadtkatze - 21.11.2013, 22:50
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