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Wer ist Leistungsempfänger?
07.11.2013, 16:57 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.11.2013 17:39 von Jive.)
Beitrag: #7
RE: Wer ist Leistungsempfänger?
also ich hatte mal einen MAndanten der im Rahmen eines EU twinning projektes in die Türkei entsand wurde.

Da war nix mit deutscher umsatzsteuer....

§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a UstG hat das FA akzeptiert.---> Ort Türkei, angelegenheit erledigt :-)

( Die Türkei hat die Umsatze aus Twinning projekten von der Ust. freigestellt.)

Von der Est übrigens auch .. das war auch das erste mal, dass ich den § 50d Abs. 8 EstG benutzen dürfte, nachdem das FA zuerst auf den § 50d Abs. 9 EstG hinaus wollte :-)

lg, jive


Ach noch was ...

Selbst wenn das in Deutschland steuerbar wäre .....

Dann würd ich als erstens mal den § 4 Nr. 7 UStG prüfen ( Kroatien ist seit dem 01.01.2009 Mitglied der NATO )

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Wer ist Leistungsempfänger? - Jive - 07.11.2013 16:57

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