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Wer ist Leistungsempfänger?
02.11.2013, 08:21
Beitrag: #1
Wer ist Leistungsempfänger?
Eine Frage in eigener Sache!

Der eine oder andere hat ja bestimmt schon mitbekommen, dass ich nicht nur in D Steuerpflichtige "quäle", sondern gelegentlich auch im Ausland im Rahmen der Verwaltungaufbauhilfe tätig bin. Steuerlich handelt es sich hierbei um eine freiberufliche Tätigkeit. Das Ganze hat dieses Jahr ein solches Ausmaß angenommen, dass ich ggf. den Kleinunternehmerstatus verliere. Es sei den, ein Teil der Tätigkeit zählt nicht zum Gesamtumsatz dazu!

Und hier liegt mein Problem, denn ich weiß ehrlich gesagt nicht, wer in einem Fall eigentlich der Leistungsempfänger ist und daher auch nicht ob wegen unterrichtender Tätigkeit §3a Abs. 3 Bst. a) UStG oder doch §3a Abs.2 UStG greift!

Die organisatorische und finanzielle Abwicklung ist immer wieder verschieden bei diesen Projekten, je nachdem, wer der Träger ist! Projekte der EU werden z.B. ausgeschrieben und ich habe einen Vertrag mit einer ausländischen Firma. Projekte des BMZ werden z.B. meist über die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH abgewickelt. Auch hier habe ich einen eindeutigen Vertrag mit der GIZ! Das ist alles unproblematisch, da B2B-Umsätze => §3a Abs.2 UStG!

Mein "Problem" ist aber das derzeitige EU-twinning-Projekt in Kroatien!

Bei einem twinning-Projekt wendet sich ein Beitrittskandidat oder assozierter Staat an die EU mit der Bitte um Hilfe bei der Anpassung seiner Verwaltung an EU-Standarts. Sobald die EU dieses Projekt gutheißt und fördert, werden entsprechende Geldmittel zur Verfügung gestellt und das Projekt innerhalb der EU ausgeschrieben. Auf diese Ausschreibung können sich NUR Staaten, keine Firmen bewerben! Die Staaten müssen sich mit einem Team von Kurzzeit-Experten (KZE) bewerben. Außerdem wird noch ein Projektleiter benannt (politische Ebene) und sog. RTA (resident twinning advisor), der die gesamte Projektzeit im entsprechenden Land vor Ort ist und dort alle administrativen Vorgänge betreut. Sowohl die KZE als auch der RTA sind nicht ihrer Eigenschaft als Beamte tätig! Sie werden von den entsprechenden Ministerien freigestellt!

Beim Projekt in Kroatien hat der Freistaat Bayern stellvertretend für die Bundesrepublik die Ausschreibung, zusammen mit dem Juniorpartner Groß-Britannien, gewonnen.

Die EU reicht die freigegebenen Mittel an die Bundesrepublik weiter. Als reine Abrechnungsstelle fungiert auch hier wieder die GIZ, nur das die KZE keinerlei Vertrag mit der GIZ haben! Die Bezahlung der KZE richtet sich dabei nach EU-Vorgaben!

Für alle administrativen Fragen meiner Tätigkeit ist der RTA in Zagreb zuständig!
Für finanzielle Fragen bzw. Abrechnung meiner Leistung ist die GIZ zuständig (nach Freigabe durch den RTA!)! Es gibt aber weder einen Vertrag mit der GIZ noch mit sonst irgendjemanden!
Für fachliche Fragen, z.B. genaue Inhalte unserer Schulungen, gibt es auf kroatischer Seite jeweils counterparts für uns, mit denen auch letztes Jahr die Inhalte von uns verhandelt wurden!

Wer ist jetzt bezogen auf unsere Unterrichte der Leistungsempfänger? Porezna Uprava (kroatische Steuerverwaltung), die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern oder die GIZ (was ich nicht hoffe!)?

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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Wer ist Leistungsempfänger? - taxpert - 02.11.2013 08:21

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