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Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
28.10.2013, 09:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.10.2013 09:54 von Meandor.)
Beitrag: #34
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Umsätze im Sinne der UStG sind:

- Lieferungen
- sonstige Leistungen
- Die Einfuhr
- der ig. Erwerb

Alles was da nicht dazu passt ist kein "Nichtumsatz", sondern es ist einfach kein Umsatz im Sinne des UStG.

Wenn dann der Rest noch vorliegt, z.B. bei der Lieferung "von einem UN" "im Inland" "gegen Entgelt" "im Rahmen des Unternehmens", dann ist es ein steuerbarer Umsatz.

§ 19 ist auch da kein Bruch im System, denn § 19 spricht von Umsätzen. Und diese Umsätze sind voll steuerbar und steuerpflichtig. Die Umsatzsteuer wird nur nicht erhoben. Im Ö-UStG wären KU-Umsätze steuerfrei, dort fällt keine Steuer an. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Wenn wir bei diesem unsäglichen Schadenersatz sind, dann ist die Einstiegsfrage: Ist es ein Umsatz im Sinne des UStG oder ist es kein Umsatz.

Der Abgemahnte erhält keine Gegenleistung, also wäre es kein Umsatz.

Es liegt dann zwar kein Umsatz i.S.d. UStG vor, aber auf jeden Fall gehört der Vorgang in den unternehmerischen oder wirtschaftlichen Bereich und daher halte ich die Auffassung der Prüfers weiterhin für falsch.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz - Meandor - 28.10.2013 09:54

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