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Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
25.10.2013, 09:31
Beitrag: #26
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
@tosch

Danke für den Link, das Urteil hatte ich auch schon in den Fingern, bringt aber in unseren Fall keine Annäherung. Selbst der Prüfer hat dieses Urteil in seiner Begründung zitiert mit dem 1. Leitsatz:

1. Stehen die von einem Unternehmer für sein Unternehmen bezogenen Vorleistungen zwar in keinem direkten und unmittelbaren Zusammenhang zu einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, gehören die Kosten dieser Leistungen aber zu den allgemeinen Aufwendungen seiner wirtschaftlichen Gesamttätigkeit und führt diese ausschließlich zu steuerpflichtigen Umsätzen, so kann der Unternehmer die für die Vorleistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

Er stellt sich auf den Standpunkt, dass durch den nicht steuerbaren Umsatz die USt überhaupt nicht berührt wird. Es ist kein wirtsch. Umsatz mit der Folge, dass die direkten Vorleistungen auch keinen VSt-Anspruch auslösen können.

Wir stehen auf dem Standpunkt, dass § 15 Abs. 2 UStG den VSt- Anspruch gesetzlich nicht ausschließt. Das wird ganz klar vor Gericht entschieden. Die Bescheide sind da, Einspruch wurde mit der 1:1 Begründung des Prüfers vorerst zurückgewiesen (noch keine EE). Wir haben gleich einen Antrag auf Sprungklage gestellt, da warten wir noch auf eine Antwort.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz - tolledeu - 25.10.2013 09:31

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