Einspruch per eMail
|
22.10.2013, 19:05
Beitrag: #38
|
|||
|
|||
RE: Einspruch per eMail
(22.10.2013 14:42)Meandor schrieb: dass der Wille der Erklärenden niedergeschrieben wird. Aber das ist doch das Wesen des Einspruchs überhaupt. Wenn Herr Müller zum Finanzamt geht und sagt "Nun schreibense mal auf, dass ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin." - dann ist das der Einspruch. ® |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste