Einspruch per eMail
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22.10.2013, 14:42
Beitrag: #37
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RE: Einspruch per eMail
Das "Computerfax" ist laut meinen AO Dozenten der Liebling des BFHs oder war es der BGH. Damals in grauer Vorzeit wurde das Faxgerät erfunden, bzw. der Fernkopierer. Dort war es ja kein Problem mit der Unterschrift. Die musste ja auf dem Original sein, daher war das Fernkopierte ja auch eine "Originalunterschrift".
Dann kam, noch vor dem allgemeinzugänglichen Internet, die Möglichkeit vom PC aus zu faxen per Faxkarte oder Faxmodem. Damals wurde höchstrichterlich entschieden, dass da keine Unterschrift rauf muss, weil man es ja nicht unterschreiben kann. In einem Akt von entgegenkommender Entwicklung des Rechts wurde dann entschieden, dass es bei einem Computerfax nicht auf eine Unterschrift ankommt. Was die Niederschrift betrifft. So weit ich es noch in Erinnerung habe, ist es kein Diktat, sondern es kommt darauf an, dass der Wille der Erklärenden niedergeschrieben wird. Herr XY erscheint an Amtsstelle und erklärt Folgendes zur Niederschrift: *Würg* »Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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