Einspruch per eMail
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22.10.2013, 13:19
Beitrag: #34
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RE: Einspruch per eMail
(22.10.2013 12:42)höfner501 schrieb: Beim „ Computerfax ” fehlt es aus technischen Gründen am Vorhandensein eines körperlichen Originalschriftstücks, das eigenhändig unterzeichnet werden könnte.... (sagt mir mein nwb) Aus welchem Jahrhundert? Also erstens kann man ein Blatt Papier einscannen. Zweitens kann die eigenhändige Unterschrift durch ebenfalls technische Mittel ersetzt werden, macht man bei den Steuererklärungen ja auch. Und drittens ist in der heutigen Zeit der Begriff "Original" nicht mehr so eng mit Papier verbunden wie früher. Meistens interessiert doch der Inhalt eines Schreibens und nicht, welcher Stoff und welche Schreibtechnik verwendet worden war. |
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