Einspruch per eMail
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22.10.2013, 11:02
Beitrag: #27
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RE: Einspruch per eMail
(22.10.2013 10:55)ecro schrieb: Warum wird dann nicht "Mail" geschrieben, wenn nur "Mail" gemeint sein kann? weil Mail auf deutsch übersetzt = Post heißt? Bei Twitter wirst du das Problem haben, dass es daran fehlt, dass der Einspruch nicht bei der Behörde eingebracht wird, sondern nur im Nirvana des Internets. Wir könnten uns maximal darüber streiten und die Grundsatzentscheidung zum BFH hochtreiben, wenn der Vorsteher des Finanzamts in dienstlicher Funktion zu Deinen Twitter-Followern gehören würde... schönen Tag noch phönix |
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