Einspruch per eMail
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22.10.2013, 10:28
Beitrag: #25
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RE: Einspruch per eMail
Zitat:Kann man jemand von euch paar Bescheide angucken? Zitat:"Die Einsprüche sind .... schriftlich einzureichen....elektronisch zu übermitteln oder zur Niederschrift..." So steht es bei mir in allen Bescheiden (egal welches Bundesland o. FA). Und "elektronisch zu übermitteln" ist m.E. eindeutig. Was soll sonst gemeint sein als eine Mail? |
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