Einspruch per eMail
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18.10.2013, 18:52
Beitrag: #22
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RE: Einspruch per eMail
Um die Sache mal wieder aus dem Archiv zu holen...
Seit dem 01.08.2013 sieht § 357 AO ausdrücklich auch die Einlegung des Einspruchs in "elektronisch" vor. Man muss also nicht mehr den Umweg über Zugangseröffnung nehmen. Wie sehen denn Rechtsbehelfsbelehrungen bei euch seit August aus? Wird da nun ausdrücklich auch elektronisch genannt? Oder wartet man auf den BFH, der im November zur FG Nds Sache entscheiden will? Kann man jemand von euch paar Bescheide angucken? Meiner aus September hat nun eine erweiterte RB'belehrung! Also wohl doch ein Argument pro fehlerhafte RB'belehrung, wenn doch § 357 AO Änderung lt. Gesetzgeber nur "klarstellend" war, oder??? |
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