Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
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10.10.2013, 16:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.10.2013 16:25 von Jive.)
Beitrag: #15
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
So sehe ich das auch ...
ich habe ja weiter oben schon gesagt.. ein nicht steuerbarer Umsatz schließt einen Vorsteuerabzug nicht aus. ---> siehe § 15 Abs. 2 UstG "Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist die Steuer für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen sowie für die sonstigen Leistungen, die der Unternehmer zur Ausführung folgender Umsätze verwendet: 1. steuerfreie Umsätze; 2. Umsätze im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden." echter Schadensersatz ist kein steuerfreier sondern ein nicht steuerbarer Umsatz. Daraus folgt m.E: direkt ein voller Vorsteuerabzug. Dein Prüfer dreht diesen Gesetzeswortlaut aber einfach mal um wenn er im Bericht Schreibt: " Das Recht auf VSt nach § 15 UStG besteht, wenn der UN Leistungen von einem anderen UN für sein Unternehmen bezieht und für Ausgangsumsätze verwendet, die entweder steuerpflichtig oder nicht steuerbefreit sind..." Diese Aussage ist einfach nicht richtig wie ein Blick in § 15 Abs. 2 UStG zeigt. Im Grunde hat der Prüfer mit seiner Aussage nur alle Vorzeichen in § 15 Abs. 2 UStG umgedreht, damit aber die Rechtswirkung völlig verfälscht. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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