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Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
10.10.2013, 13:19
Beitrag: #13
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
(09.10.2013 21:40)showbee schrieb:  Man kann das Ergebnis wohl nur vertreten wenn man unterstellt, dass die unternehmerische Tätigkeit (Entgelterzielung) vollständig eingestellt wurde und nur noch Erzielung von Schadensersatz stattfindet. Wird das ausgeführt? Ggf ist hier der Haken? Werden denn wenigstens paar Tantiemen für frühere Leistungen vereinnahmt um diese Argumentationslinie zu Kappen?

Das ist nicht das Thema, es werden weiter Umsätze im Hohen sechsstelligen Bereich erzielt. Der Prüfer bezieht sich in erster Linie auf das BMF-Schreiben vom 02.12.2012 IV-D 2 - S 7300/11/10002

Diverse Auszüge aus dem Bericht:

" Das Recht auf VSt nach § 15 UStG besteht, wenn der UN Leistungen von einem anderen UN für sein Unternehmen bezieht und für Ausgangsumsätze verwendet, die entweder steuerpflichtig oder nicht steuerbefreit sind..." Schon hier setzt er an, weil Schadensersatz nicht steuerpflichtig ist....

...nur bei direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen ist ein VSt-Anspruch gegeben...BFH 27.01.2011 V R 38/09 "...Der BFH verneinte den Vorsteuerabzug. Nach Auffassung des BFH besteht der maßgebliche direkte und unmittelbare Zusammenhang zur steuerfreien Beteiligungsveräußerung. Dass das Industrieunternehmen die Beteiligung veräußerte, um den hierdurch erzielten Erlös für seine steuerpflichtige Umsatztätigkeit zu verwenden, rechtfertigt als nur mittelbar verfolgter Zweck keine abweichende Beurteilung." Das gleiche muss lt. Abs. 1 dann auch für nicht steuerpflichtige Umsätze gelten, sagt der BP.

Es gibt wohl ein anhängiges Verfahren beim FG Berlin-Brandenburg unter 2 K 2064/11 zu dem gleichen Thema. Ich finde dazu allerdings nichts.

Auf jeden Fall werde ich meine EÜR auf Bilanz umstellen und schon mal in 2012 eine ordentl. Rückstellung einbuchen.....

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz - tolledeu - 10.10.2013 13:19

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