Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
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09.10.2013, 21:40
Beitrag: #12
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Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Man kann das Ergebnis wohl nur vertreten wenn man unterstellt, dass die unternehmerische Tätigkeit (Entgelterzielung) vollständig eingestellt wurde und nur noch Erzielung von Schadensersatz stattfindet. Wird das ausgeführt? Ggf ist hier der Haken? Werden denn wenigstens paar Tantiemen für frühere Leistungen vereinnahmt um diese Argumentationslinie zu Kappen?
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