Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
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09.10.2013, 18:55
Beitrag: #11
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
da bin ich ganz bei dir .. das Urteil zu den Strafverteidigungskosten kann ich ja noch in etwa nachvollziehen .. aber die Argumentation Deines Prüfers leider nicht .....
Wenn ich das richtig verstehe unterstellt der Prüferdoch, dass der RA nur beauftragt wurde, um Schadensersatz "reinzuholen" Das ist im Übrigen nicht steuerbar, weil m.E: echter Schadensersatz ein nicht steuerbarer Umsatz schließt aber den Vorsteuerabzug nicht aus.... Wenn natürlich der " Schadensersatz" als Gegenleistung für den illegalen download zu werten wäre .. dann Ustpflicht für den "Schadensersatz" R3 UStR ist da finde ich nicht soooo eindeutig :-) Meine Logik sagt mir: Ich muss abmahnen und Einklagen, damit ich auch weiterhin umsatzsteuerpflichte Umsätze erzielen kann .... Ein Problem sehe ich da nicht. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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