Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
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09.10.2013, 15:56
Beitrag: #8
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Ich hab mir das Urteil jetzt mal angetan und bin der Meinung das passt überhaupt nicht.
Aufgabe der Strafvertreidiger im Urteilsfall war die Mandantschaft vor strafrechtlicher Ahndung zu schützen. Und dafür gibt es keinen Vorsteuerabzug, weil die strafrechtlichten Konsequenzen nie/nicht den wirtschaftlichen Bereich betreffen. Eine Rufschädigung und damit verbundene niedrigere Umsätze reichen nicht als Bezug für den wirtschaftlichen Zusammenhang. Im geschilderten Fall jedoch geht es nicht um Strafverteidigung des Unternehmers sondern eindeutig um den wirtschaftlichen Bereich des Unternehmers. »Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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