Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
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09.10.2013, 15:37
Beitrag: #6
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
(09.10.2013 11:13)tolledeu schrieb: Es wurden Aufwendungen getätigt zur Erzielung von nicht steuerbaren Umsätzen.Hmmm, Schadensersatz ist doch kein Umsatz. ![]() Schadensersatz erhalten die Musiker doch nur, weil der legale Umsatz ausgefallen ist. Dann dienen die RA-Kosten der Umsatzerzielung, da der Schadensersatz eben den Ersatz für den ausgefallenen Umsatz darstellt. Was mich hier allerdings etwas iritiert: Müssten die Anwaltskosten nicht von den illegal downloadenden bezahlt werden? Und wenn diese die Anwaltskosten brutto bezahlen müssen, dann stellen sich tatsächlich die Fragen, warum dann der Kläger den Vorsteuerabzug bekommen sollte und daraus auch noch einen Profit ziehen kann bzw. ob es sich bei den weiterbelasteten RA-Kosten nicht um ust-pflichtigen Umsatz handelt. Wie sieht es dann aus mit den RA-Kosten für die Durchsetzung der Forderungen bei Kfz-Unfallschäden? Die dürfte man auch nicht mehr als Vorsteuer geltend machen. Und ust-pfl. Unternehmer könnte diese dann bei der Versicherung einfordern, oder? |
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