uWa bei Kleinunternehmer
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19.09.2013, 09:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.09.2013 09:13 von Buchi.)
Beitrag: #20
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RE: uWa bei Kleinunternehmer
(16.09.2013 12:09)Dragon schrieb: Es gibt nun aber auch die Meinung, dass man lediglich den unternehmerischen Telefonanteil in den Aufwand bucht. Eine Erfassung von einer uWa entfällt demnach. Haarspaltmodus: on Das ist sogar der Normalfall. Sonstige Leistungen können nicht dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden, da sie kein Gegenstand sind. Also auch wenn der Mandant kein KU wäre, würde das nicht gehen (A 15.2 (21) S. 2 Nr. 2 S.2 UStAE). D. h. Aufteilung der Vorsteuer nach dem Verwendungszweck bereits nach § 15 (1) UStG. Und da ja unentgeltliche Wertabgaben nur bei dem Unternehmensvermögen zugeordneten Gegenständen möglich sind, ist eine unentgeltliche Wertabgabe bei Telefongebühren also eigentlich gar nicht möglich, wird aber von der Finanzverwaltung akzeptiert. Bezüglich Leasing von PKW und unentgeltlicher Wertabgabe ist es sogar im BMF vom 27.08.2004 Tz. 5 ausdrücklich als Vereinfachungsregelung erlaubt. Haarspaltmodus: off Gruß Buchi ![]() |
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