uWa bei Kleinunternehmer
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17.09.2013, 15:17
Beitrag: #13
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RE: AW: uWa bei Kleinunternehmer
(17.09.2013 15:08)Stadtkatze schrieb: 157 AO, wo ist sein Problem? Möglicherweise kennt er ihn nicht? Also gegen Form und Inhalt verstößt ein von Hand geänderter Steuerbescheid nicht. Aber wo kann man erfahren, was mit "schriftlich" gemeint ist? Das Finanzamt kann den Bescheid demnach auch in den Sand kritzeln oder auf die Unterhose? ® |
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