uWa bei Kleinunternehmer
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17.09.2013, 14:57
Beitrag: #11
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RE: uWa bei Kleinunternehmer
Das mit der Klage am FG BB lag ja nicht am FG, sondern an der Klägerin. Wir hatten hier am Amt auch schon eine. Die ging aber nicht den Klageweg, bzw. diesen nur bis zur RbSt. Die kam dann mit den "außergerichtlichen Möglichkeit". Dienstaufsichtsbeschwerde, Fachaufsichtsbeschwerde, Petition.
Jetzt haben wir das gleiche in pink (darf man das überhaupt sagen). Bei den eingetragenen Lebenspartner sortieren wir nach dem Partner der im Alphabet zu erst kommt, egal wie die Sache in der Erklärung eingetragen wird. Im dümmsten Fall muss man da die Angaben für Ehemann und Ehefrau tauschen. Dier erste Beschwerde haben wir schon. Der Betreffende will einen anständigen Steuerbescheid. Keinen wo Anschrift oder Anrede oder sonstwas von Hand abgeändert werden. Zur Umsatzsteuer hat es @ecro ja schon gesagt, die USt geht ja nicht rückwirkend verloren, sondern die gibt erst im Folgejahr ein Problem. »Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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