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uWa bei Kleinunternehmer
16.09.2013, 13:14
Beitrag: #3
RE: uWa bei Kleinunternehmer
Eine unentgeltiche Wertabgabe kann doch nur Vorliegen, wegen Kosten vorhanden sind, die zum Vorsteuerabzug geführt haben.

Wenn der Steuerpflichtige Kleinunternehmer ist, dann kann es umsatzsteuerlich keine unentgeltlichen Wertabgaben geben und daher ist es egal wie das gebucht wird, es hat so oder so keine Auswirkung auf die 17.500 Euro Grenze.

Zum ertragsteuerlichen Teil. Betriebsausgaben sind die Aufwendungen die durch den Betrieb veranlasst sind. Wenn aufteilbar ist, was Privatgespräche sind, dann sind diese von vorneherein nicht abzugsfähig.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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uWa bei Kleinunternehmer - Dragon - 16.09.2013, 12:09
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