uWa bei Kleinunternehmer
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16.09.2013, 12:33
Beitrag: #2
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RE: uWa bei Kleinunternehmer
"Grund- und Gesprächsgebühren sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten, soweit sie auf die beruflich geführten Gespräche entfallen" sagt der BFH 21.11.80 BStBl 1981 II S. 131
(Beck EStG § 12 Rz. 7 Telefonanschluss ...) Da der Rest keine BA sind, dann aber auch kein EV anzusetzen ist, würde ich das auch so handhaben, um unter der Grenze zu bleiben. |
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