uWa bei Kleinunternehmer
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16.09.2013, 12:09
Beitrag: #1
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uWa bei Kleinunternehmer
Hallo,
benötige nur mal eine kurze Bestätigung: Die Überschreitung der Umsatzgrenzen führt beim § 19 UStG ja dazu, dass man die Kleinunternehmergrenze dann vorerst nicht mehr nutzen darf und zur Regelbesteuerung wechselt. Bisher haben wir die Telefonkosten immer zu hundert Prozent in den Aufwand gebucht und entsprechen eine uWa bei den Erlösen verbucht (25 €/Monat). Es gibt nun aber auch die Meinung, dass man lediglich den unternehmerischen Telefonanteil in den Aufwand bucht. Eine Erfassung von einer uWa entfällt demnach. Problem ist, das Mdt. durch die bisherige Vorgehensweise geringfügig über der Umsatzgrenze (17.500€) liegt. Kann ich also durch Anwendung der zweiten Möglichkeit ein überschreiten der Umsatzgrenzen vermeiden? Ich denke ja. Ciao Dragon |
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