Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
|
11.09.2013, 11:54
Beitrag: #84
|
|||
|
|||
RE: Anforderungen Finanzverw.
Zitat:Warum wundert das mich nicht?Weil es so ist, wie es immer ist. Man kann in die Erklärung eintragen, was man will, es wird immer mit den elektronisch gemeldeten Daten überschrieben. Es wird auch nicht geprüft warum in der Erklärung andere Daten stehen könnte. Aber das Thema hatten wir schon öfter. Manchmal frag ich mich nur warum es noch "Erklärung" heißt, statt "Antrag auf Bescheidabruf", "Auftrag Bescheiderlaß" o.ä. ![]() |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste