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Ertragsanteil Mindestzeitrente (verlängerte Leibrente)
10.09.2013, 18:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2013 18:51 von meyer.)
Beitrag: #6
RE: Ertragsanteil Mindestzeitrente (verlängerte Leibrente)
(10.09.2013 18:30)Brande schrieb:  Werden Leibrenten nach dem Tod der versicherten Person während einer Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen als sogenannte verlängerte Leibrenten weitergezahlt, ist auch in dieser Zeit weiterhin nur der Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG anzuwenden.
Ja, das ist grundsätzlich klar, wobei meine Frage war, ob der Ertragsanteil nach den Verhältnissen der Erben neu zu ermitteln ist oder der schon beim vorherigen Rentenempfänger ermittelte Ertragsanteil weiterzuführen ist.

In meinem Bespiel hätte ich bei Neuberechnung nur noch eine abgekürzte Leibrente mit zwei Jahren Laufzeit, anstelle der bisherigen lebenslangen Leibrente beim Verstorbenen (wenn deren Ertragsanteil höher war als die gesamte Mindestlaufzeit).
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RE: Ertragsanteil Mindestzeitrente (verlängerte Leibrente) - meyer - 10.09.2013 18:51

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