Ertragsanteil Mindestzeitrente (verlängerte Leibrente)
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10.09.2013, 18:30
Beitrag: #5
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RE: Ertragsanteil Mindestzeitrente (verlängerte Leibrente)
Hallo,
wenn es sich um eine Rente mit Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005 handelt und die Beiträge aus bereits versteuerten Einnahmen bezahlt wurden gilt folgendes: Werden Leibrenten nach dem Tod der versicherten Person während einer Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen als sogenannte verlängerte Leibrenten weitergezahlt, ist auch in dieser Zeit weiterhin nur der Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG anzuwenden. Gruß Brande |
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