Ertragsanteil Mindestzeitrente (verlängerte Leibrente)
|
10.09.2013, 18:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2013 18:11 von meyer.)
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Ertragsanteil Mindestzeitrente (verlängerte Leibrente)
Danke für die Rückmeldungen, vor allem, weil die zu meinem Wunschergebnis führen würden. :-)
Das BMF-Schreiben hatte ich schon befragt. Rz. 224 ff passen m. E. nicht zwingend, da es sich da um verschiedene aufeinanderfolgende Renten, wenn auch aus dem gleichen Rentenrecht handelt. In meinem Fall handelt es sich aber um diesselbe Rente, die nur an den Rechtsnachfolger noch eine Weile weitergezahlt wird. Ein Anruf beim FA würde in dem Fall eher nicht weiterhelfen Die Zahlungen liefen noch für das Sterbejahr und einen Teil des Folgejahres. Mir liegt eine Mitteilung der Versicherung über die erfolgte Meldung für das Folgejahr vor und die ist auf den Verstorbenen ausgestellt ... Mich irritiert bisher, dass ich zwar einige Ausführungen in Kommentaren u. a. zur verlängerten Leibrente gefunden habe, aber nirgends die Behandlung beim Erben von der beim vorherigen Rentenempfänger abgegrenzt wird. Das scheint mir eher dafür zu sprechen, dass ich als Rechtsnachfolger mir sozusagen die Rentenlaufzeit des Vorgängers anrechnen lassen muss. Ich denke, ich muss hier die Praktikerlösung wählen: Die günstigere Variante ansetzen und dem FA Gelegenheit geben, unter Aufdeckung aller relevanten Angaben eine abweichende Rechtsauffassung zu vertreten ... |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste