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Steuerberatergebühren und Pflichten des StB
06.09.2013, 10:26
Beitrag: #16
RE: Steuerberatergebühren und Pflichten des StB
Rechtlich hast Du natürlich Recht (wie so oft), aber wer hat im Zweifel die Beweislast, wie kann der Beweis geführt werden und wer muss unter Umständen haften, wenn es mit der Beweisführung nicht klappt. Bei schriftlichen Anträgen geht es ja noch, aber der "kurze Dienstweg" per Telefon ist dann für die Katz.

Wie gesagt, mir als "Schreibtischtäter mit Staatshaftung" kann es eigentlich egal sein. Wenn der Änderungsantrag kommt, bearbeite ich ihn. Wenn der Bescheid auf Grund der Technik erst nach Ablauf der Rb-Frist ergeht, dann ist es nicht mein Verschulden. Wenn vor Ablauf der Rb-Frist deshalb noch ein Einspruch eingeht, dann warte ich ein paar Tage und bitte um Rücknahme da unbegründet. Wenn dann beantragt wird, dass die Kosten für einen Rechtsbeistand erstattet werden, dann schick ich das an die Amtsleitung.

Letztlich geht es mir nur darum, dass meine Kunden sich nicht mit zusätzlichem Geschäft belasten müssen, welches letztlich meinen Kollegen und mir ebenfalls zusätzliches Geschäft verursacht. Die Arbeitsbelastung dürften bei beiden Fraktionen hoch genug sein.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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RE: Steuerberatergebühren und Pflichten des StB - Meandor - 06.09.2013 10:26

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