Steuerberatergebühren und Pflichten des StB
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05.09.2013, 11:04
Beitrag: #7
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RE: Steuerberatergebühren und Pflichten des StB
Mir sträubt es, da eine Haftungssache draus zu machen.
Stb. stellt Änderungsantrag. Die Bearbeitung eines solchen dauert nunmal und geht nicht von heut auf morgen (von den Gründen mal abgesehen). Weil es dem Stpfl. nunmehr zu heikel wird, schiebt er kurz vor Ablauf der Rb-Frist einen Einspruch rein. Ist ja seine gutes Recht, wenn Baldrian nicht mehr wirkt ![]() Nun aber soll das Finanzamt plötzlich im Wege der Amtshaftung die Kosten für das Einspruchsverfahren tragen? Finde ich ein tolles Sparmodel! Dann sollten Berater zukünftig ihre Änderungsanträge grundsätzlich 8 Tage vor Ablauf der Rb-Frist stellen. Und am letzten Tag der Rb-Frist noch den Einspruch hinten ran. Dann kann man die Kosten dafür sich vom FA holen. Will mir immer noch nicht ins Nirn. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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