Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
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04.09.2013, 07:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.09.2013 07:17 von blind****.)
Beitrag: #38
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RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
@Jive
Zitat:seit es den IAB gibt nicht einen IAB gebildet, der nicht auch angeschafft wurde. Hier mussten wir bzgl. IAB-Bildung dazu übergehen, Aktennotizen (vom Mandant unterzeichnet) anzufertigen. Bzgl. der Investitionsfrist scheint das Gedächtnis mancher Mandanten nicht gut zu funktionieren ![]() Im Vordergrund steht bei einigen nur der einmalige Steuerspar-Effekt. Warnungen, das einem der IAB später auch auf die Füße fallen kann, werden nicht wahrgenommen. Wie reagierst Du auf Wünsche von Mandanten bzgl. Bildung von IAB bei PKW`s ? Zitat:Rückstellungen agiere ich äußerst vorsichtig Habe ich es richtig verstanden, dass Deine Rückstellungen bei Vers.Vertretern analog der Stornoreserve bemessen sind ? Also wenn 40 TEUR Stornoreserve auch 40 TEUR Rückstellung ? Falls ja, ging das beim FA immer durch ? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür ? Im Urteil des BFH vom 17.03.2010 (X R 28/08) geht man nur von einer Rückstellung i.H.v. max. 5% der Provisionszahlungen aus. |
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