Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
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01.09.2013, 21:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.09.2013 21:23 von blind****.)
Beitrag: #34
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RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
@Jive
Zitat:Im übrigen orientiere ich mich dabei nicht an irgendwelchen FG Urteilen, sondern am HGB und den grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Deiner Vorstellung hier im Forum habe ich entnommen, dass Du StB bist. Dann wirst Du sicher bestätigen können, dass eine nicht gerade kleine Gruppe der Mandanten zunächst bzgl. der BWA, SuSa usw. sehr uninteressiert sind. Papier ist schließlich geduldig. Sobald aber am Ende Steuern daraus resultieren, wird man plötzlich sehr kreativ und ist für jeden noch so kleinen Hinweis aus Zeitung usw. empfänglich. So ein Mandant ist auch mein Versicherungsvertreter. Der hat von ERGO-Kollegen usw. den Hinweis auf die FG-Rechtsprechung erhalten und besteht nun ausdrücklich darauf, dass diese auch angewendet wird. Bedenken eines StB werden da schnell mal beiseite gewischt. So nach dem Motto: Bei Kollegen handhaben das StB-Kollegen ohne negative Folgen aus BP o.ä. bereits seit 2012 so. Ich stehe also vor der Wahl, dem Wunsch des Mandanten zu entsprechen (aber nur gegen unterzeichnete schriftliche Aktennotiz)und bei der nächsten BP eventuell ein gewaltiges Mehrergebnis zu riskieren. Oder alles, wie Du, komplett abzulehnen, und einen örtlichen Multiplikator zu verlieren, der andere Mandanten eventuell mit unseriösen Aussagen mitzieht. Baum oder Borke ? Was würdest Du vorziehen ? Die FG-Rechtsprechung ist nun mal in der Welt und der BFH hat auch ein (wenn auch nicht gerade konkretes) Urteil gefällt. Es wäre natürlich schön, wenn das BMF auch mal etwas Konkretes dazu sagen würde. Die Versicherungsbranche ist in D schließlich zahlreich vertreten. Und mein Sachverhalt sicher kein Einzelfall. Zitat:Im JA bucht man dann Forderung gegen Rückstellung und fertig. Durch welche Rechtsgrundlage ist das denn gedeckt ? Ich stimme Tosch zu, dass das nicht geht. Die Rückstellung könnte m.E. max. 10 bis 15% der Umsätze betragen. Zitat: genaugenommen gibts ja nur eine gewinnverschiebung und keine Erhöhung. Welcher Mandant versteht das ? Die sehen doch nur die kurzfristige Situation und die Steuerzahlung. Was in 3 bis 5 Jahren passiert, interessiert eher nicht. Das ist ähnlich dem IAB zu sehen. Die kurzfristige Steuerersparnis wird gerne mitgenommen. Nach 3 Jahren erinnert sich dann plötzlich keiner mehr daran, dass der StB auch die fällige Investition erläutert hat. |
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