Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
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30.08.2013, 13:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.08.2013 13:11 von blind****.)
Beitrag: #30
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RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
@Tosch
Das BFH-Urteil habe ich bereits gelesen. Vom Tenor her wird die Sichtweise aus dem BMF vom 28.05.2002 wiedergegeben. Also keine wesentlich neuen Erkenntnisse. Zitat:Wenn Du mal klärst, welcher Fall vorliegt Hatte ich zwar schon weiter oben, aber nochmal: Konstellation genau wie Ausgangsfall zum Niedersächsichem FG vom 21.11.2012 (vorschüssige Zahlung, eventuelle Rückzahlung innerhalb 5 Jahre) Fazit: FG-> ratierliche Verbuchung als erhaltene AZ (nach FG Münster sogar Aktivierung unfertige Arbeiten-> aber hier Revision) BMF-> keine ratierliche Verbuchung, da Fälligkeitsvereinbarung aufgrund vorschüssiger Zahlung BFH-> m.E. nicht ganz eindeutig (für mich eher ratierlich) Was mich auch sehr stark nachdenklich macht, dass andere Versicherungsgesellschaften (Allianz) ihre Vertreter bisher nicht über diese angeblich neue/ günstige Rechtslage informieren. Man liest nichts im Haufe-Lexikon (Datenbank), nichts in Stotax und auch über Google sind die Treffer spärlich. Kollegen, die bilanzierende Vertreter betreuen haben noch nie etwas zum Thema gehört. |
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