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Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
30.08.2013, 13:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.08.2013 13:11 von blind****.)
Beitrag: #30
RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
@Tosch

Das BFH-Urteil habe ich bereits gelesen. Vom Tenor her wird die Sichtweise aus dem BMF vom 28.05.2002 wiedergegeben. Also keine wesentlich neuen Erkenntnisse.

Zitat:Wenn Du mal klärst, welcher Fall vorliegt

Hatte ich zwar schon weiter oben, aber nochmal:

Konstellation genau wie Ausgangsfall zum Niedersächsichem FG vom 21.11.2012 (vorschüssige Zahlung, eventuelle Rückzahlung innerhalb 5 Jahre)

Fazit: FG-> ratierliche Verbuchung als erhaltene AZ (nach FG Münster sogar Aktivierung unfertige Arbeiten-> aber hier Revision)
BMF-> keine ratierliche Verbuchung, da Fälligkeitsvereinbarung
aufgrund vorschüssiger Zahlung
BFH-> m.E. nicht ganz eindeutig (für mich eher ratierlich)

Was mich auch sehr stark nachdenklich macht, dass andere Versicherungsgesellschaften (Allianz) ihre Vertreter bisher nicht über diese angeblich neue/ günstige Rechtslage informieren. Man liest nichts im Haufe-Lexikon (Datenbank), nichts in Stotax und auch über Google sind die Treffer spärlich.
Kollegen, die bilanzierende Vertreter betreuen haben noch nie etwas zum Thema gehört.
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RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern - blind**** - 30.08.2013 13:10

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