Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
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29.08.2013, 17:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.08.2013 17:46 von blind****.)
Beitrag: #26
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RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
Das FG Münster lehnt, wie das Nieders. FG, auch die Rückstellung ab:
Zitat:Für die von der Klägerin zunächst gebildeten Rückstellungen für Stornohaftung besteht nach der vom Senat getroffenen Beurteilung zur Gewinnrealisierung bezüglich der stornobehafteten Beträge keine Grundlage. Die Rückstellungen sind damit auch in Höhe des vom FA belassenen Pauschalbetrags von 10 % der stornobehafteten Beträge gewinnerhöhend aufzulösen. |
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