Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
29.08.2013, 16:57
Beitrag: #23
RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
(29.08.2013 13:55)blindworm schrieb:  @tosch

Ich glaube, da liegt bei Dir ein Missverständnis vor.
Nicht bei mir, das halte ich für ziemlich ausgeschlossen.

Meine Aussage: Stornorückstellung x 1/3 war ganz klar bezogen auf

(29.08.2013 13:55)blindworm schrieb:  Zitat FG Münster vom 21.11.2012:

Zitat:Da aber ein Teil der für den o.g. Prozentsatz von 66,6 % herangezogenen Aufwendungen der Klägerin für die allgemeine Verwaltung u.a. angefallen sein dürfte, erscheint es dem Senat sachgerecht, mittels eines weiteren Abschlags einen zu aktivierenden Anteil der jeweils stornobehafteten Beträge von 1/3 zugrunde legen.
Und mir ist völlig schleierhaft, warum Du nun auf einmal mit FG Niedersachsen kommst, das damit doch gar nichts zu tun hat und die Rückstellungen ablehnt, die FG Münster noch bejaht hat, und zu denen Du geschrieben hast

(29.08.2013 13:55)blindworm schrieb:  Auf die Mitarbeiter des Mandanten kommt viel Arbeit zu.

Und jetzt schreibst Du:
(29.08.2013 13:55)blindworm schrieb:  Rückstellung ist keine zu bilden.
Irgendwie solltest Du Dich mal entscheiden.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern - tosch - 29.08.2013 16:57

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation