Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
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29.08.2013, 14:58
Beitrag: #19
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RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
(29.08.2013 13:55)blindworm schrieb:Stornorückstellung x 1/3; das rechne ich, wenn ich mir Zeit nehme, in einer knappen MinuteZitat:..., erscheint es dem Senat sachgerecht, mittels eines weiteren Abschlags einen zu aktivierenden Anteil der jeweils stornobehafteten Beträge von 1/3 zugrunde legen.Wie man über ca. 600 Verträge im Jahr bei Anwendung der obigen Grundsätze der FG`s den Überblick behalten soll, ist mir auch schleierhaft. ![]() Und käme noch nicht mal auf die Idee, das gesondert zu berechnen. Was sich das Gericht bei dieser Entscheidung gedacht hat, kann ich aber nicht nachvollziehen. Es schreibt: Bezüglich der Provisionen der V-Versicherung ist ... keine Gewinnrealisierung anzunehmen, als die Provisionen noch stornobehaftet waren. Wenn aber der Gewinn nicht realisiert ist, dann wird durch die Aktivierung von "unfertigen Leistungen" dieser durch die Hintertüre doch wieder in Ansatz gebracht. Das verstößt gegen das Realisationsprinzip aus § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB: ..., Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind. |
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