Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
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29.08.2013, 13:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.08.2013 13:38 von blind****.)
Beitrag: #16
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RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
@Kenny
Zitat:In meinem Merkblatt zur Prüfung bei Versicherungsvertretern Die Rechtsquelle bzgl. der Rückstellung würde mich mal interessieren. Googlen ist anscheinend doch zu etwas gut. Ich habe da etwas gefunden, was vieleicht die Lösung sein könnte (Warum ist das in Haufe & Stotax noch nicht angekommen ?): https://www.xing.com/net/vertriebsrecht/...n-34072955 Fazit: Bei entsprechender Vertragsgestaltung wird die Provision zunächst als Anzahlung passiviert und ggf. ratierlich (ja nach vereinbarter Entstehung im Vertrag bzw. nach zeitanteiligem Herausfallen der Beträge aus der vertraglichen Stornohaftung) ertragswirksam erfasst. Aus diesem Treffer heraus bin dann bei folgenden Urteilen gelandet: Niedersächs. FG vom 21.11.2012 (2 K 38/12) Zitat: Leitsatz (Sonst) Fazit daraus: Verbuchung als Anzahlung und ratierliche Auflösung; Bildung einer Storno-Rückstellung nicht möglich FG Münster vom 21.12.2011 (9 K 3802/08) Zitat:Leitsatz (Sonst) Dagegen wurde Revision eingelegt: I R 15/12 Somit hätte der Vertreter bei entsprechender Vertragsgestaltung durch die ERGO (liegt leider noch nicht vor) grundsätzlich recht. Verteilung über 5 Jahre bei LV wäre denkbar ? Ds Ganze bedeutet aber viel Aufwand, um die Einzelüberwachung der Provisionen (Trennung von den Bestandsprovisionen, Einbuchung und ratierliche Ausbuchung aus Anzahlung) zu managen. Die Krönung bildet sicher die Erfassung der unfertigen Arbeiten. Wer soll das denn berechnen ? |
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