Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
|
28.08.2013, 17:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.08.2013 17:09 von taxpert.)
Beitrag: #49
|
|||
|
|||
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
(28.08.2013 15:55)showbee schrieb: Die wussten doch genau, der showbee der muss nachzahlen, den ziehen wir mal vor. Nachdem dankenswerter Weise die NSA alle geelsterten Erklärungen vorerfasst und zur weiteren Prüfung an den IRS weiterleitet, der eine Vorabberechnung vornimmt, übermitteln uns die Kollegen natürlich umgehend die Fälle, bei denen mit einer Nachzahlung zu rechnen ist! Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen wird dabei der direkte Weg vom BMF zum zuständigen LfSt und weiter zum zuständigen FA ohne Einschaltung des zuständigen FM gewählt. Eine Prüfung durch das zuständige FA erübrigt sich dabei, den die NSA hat natürlich den Steuerpflichtigen auf Grund seiner zu erwartenden Nachzahlung gründlich durchlechtet. Für die Zukunft ist angedacht, das Verfahren zu verschlanken, indem die NSA selbständig die Bescheide erlassen soll und die Nachzahlung umgehend von den bekannten Scharzkonten abzubuchen hat. Auf Grund des möglichen Einsparpotentials (Studien sprechen von sagenhaften 1,5% des derzeitigen Personals!) wird diese Vorgehensweise besonders vom Land Berlin favorisiert! taxpert, der mal wieder auswärts ist Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste