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GrESt/Instanddhaltungsrücklage
28.08.2013, 15:58
Beitrag: #2
RE: GrESt/Instanddhaltungsrücklage
Also der Boruttau schreibt in der 2011er Auflage:
Boruttau, § 9 GrEStG, Rn. 506 schrieb:Eine Instandhaltungsrückstellung iSv § 21 Abs 5 Nr 4 WEG gehört – unbeschadet der Frage, ob sie zivilrechtlich nach § 96 BGB Bestandteil des Grundstücks ist oder nicht – nicht zum Grundstück im Grunderwerbsteuerrechtssinn. Das vom Erwerber eines Wohnungseigentums vereinbarungsgemäß zu entrichtende Entgelt für den Erwerb eines in einer Instandhaltungsrückstellung angesammelten Guthabens bzw die vom Erwerber beim Eigentumswohnungserwerb eingegangene Verpflichtung zur Einzahlung in eine Instandhaltungsrückstellung gehört daher nicht zur Gegenleistung (s BFH II R 20/89, BStBl II 92, 152).
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RE: GrESt/Instanddhaltungsrücklage - showbee - 28.08.2013 15:58

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