GrESt/Instanddhaltungsrücklage
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28.08.2013, 15:49
Beitrag: #1
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GrESt/Instanddhaltungsrücklage
Hallo,
bei Haufe (HI1635456) heißt es: "Der auf die Übernahme des in der Instandhaltungsrückstellung angesammelten Guthabens entfallende Teil des Kaufpreises stellt nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung keine Gegenleistung i. S. d. §§ 8, 9 GrEStG dar. Bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer ist der Teil des Kaufpreises, der auf die Übernahme des in der Instandhaltungsrückstellung angesammelten Guthabens entfällt, demnach herauszurechnen. Infolge der Reform des § 10 WEG mit Wirkung v. 30.6.2007 kommt bei einer Veräußerung von Wohnungseigentum eine Kürzung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage wegen der Instandhaltungsrücklage nicht mehr infrage" Zuerst dachte ich, da ist mal wieder was an dir vorbei gegangen, aber ich kann diese Aussage nirgendwo anders bestätigt finden. Vielmehr wird überall noch auf die "alte" Rechtslage verwiesen. Was meint ihr dazu? |
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Nachrichten in diesem Thema |
GrESt/Instanddhaltungsrücklage - Eisvogel - 28.08.2013 15:49
RE: GrESt/Instanddhaltungsrücklage - showbee - 28.08.2013, 15:58
RE: GrESt/Instanddhaltungsrücklage - Uwe - 31.08.2013, 01:09
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