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PKW-Unfall auf dem Weg zur Arbeit
12.12.2007, 14:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.12.2007 15:22 von Hans-Christian.)
Beitrag: #8
RE: PKW-Unfall auf dem Weg zur Arbeit
frankts schrieb:Ich will den Sachverhalt nochmal klarstellen:
Unfall in 11/2006. Der Unfallfahrzeug war Totalschaden und wurde am Unfalltag verkauft. Den Erlös konnte mein Mandant zum Erwerb des Ersatzfahrzeuges in 2007 verwenden. Aufwand meines Mandanten also Kosten Ersatzfahrzeug abzüglich Erlös Unfallfahrzeug. Wann?
frankts

Die Kostenrechnung ist m.E. nach falsch.

Beispiel:
Unfallwagen 10Jahre alt. AfaA =0. Kosten Ersatzfahrzeug=20.000,0€
Erlös Unfallwagen=300€ Demnach WK=19700,00€.
Daran erkennst Du doch, dass falsch gerechnet wurde.

Richtig wäre:
Berechnung der AfaA:
AK des PKW ./. verbrauchte AfA (oder fiktiv verbrauchte AfA) = Buchwert vor dem Unfall ./. Zeitwert nach dem Unfall

Nur diese AfaA ist 2006 ansetzbar als WK.
Hier auch nur dann als Schadensregulierung gegenüber den PKW-Besitzer.
2007 geht nix mehr als WK bei Totalschaden im Jahr 2006.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: PKW-Unfall auf dem Weg zur Arbeit - Hans-Christian - 12.12.2007 14:50

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