Schätzung - tatsächliche Verständigung
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26.08.2013, 14:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.08.2013 14:43 von Effenhausen.)
Beitrag: #8
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RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung
(26.08.2013 11:56)tosch schrieb:(26.08.2013 10:47)Effenhausen schrieb: Macht es Sinn, in den alten Jahren jeden Cent zu suchen (Schätzungsweise sind nur 40% der §15-Belege vorhanden) oder die Schätzung zu akzeptieren, die Erklärung nach Vorbild der Schätzung zu erstellen und im Rahmen der tatsächlichen Verständigung Verfahrensruhe zu bekommen, da die Steuerschuld mit ins Privatinsolvenzverahren geht.Wenn Du die Schätzung akzeptierst, warum willst Du dann überhaupt noch eine Erklärung abgeben? Wegen ein bisschen Honorar? Ne, ums Honorar geht es mir bei dem Mdt nicht. Mir gehts nur um Verfahrensruhe. Grundästzlich befreit die Schätzung ja nicht von der Erklärungspflicht. Würdet Ihr eher warten bis der VdN aufgehoben wird und die Bescheide bestandskraft erlangen? Der Mandant selbst kann seine Einkünfte auch nur schätzen. Daher dachte ich an das Ziel der tatsächliche Verständigungen um Rechtsfrieden für das VJ zu bekommen. Sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht oder ? |
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Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 23.08.2013, 00:28
AW: RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Stadtkatze - 23.08.2013, 00:40
RE: AW: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 23.08.2013, 00:46
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Stadtkatze - 23.08.2013, 15:57
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 26.08.2013, 10:47
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - tosch - 26.08.2013, 11:56
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 26.08.2013 14:00
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Opa - 26.08.2013, 09:49
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