Schätzung - tatsächliche Verständigung
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26.08.2013, 11:56
Beitrag: #7
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RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung
(26.08.2013 10:47)Effenhausen schrieb: Macht es Sinn, in den alten Jahren jeden Cent zu suchen (Schätzungsweise sind nur 40% der §15-Belege vorhanden) oder die Schätzung zu akzeptieren, die Erklärung nach Vorbild der Schätzung zu erstellen und im Rahmen der tatsächlichen Verständigung Verfahrensruhe zu bekommen, da die Steuerschuld mit ins Privatinsolvenzverahren geht.Wenn Du die Schätzung akzeptierst, warum willst Du dann überhaupt noch eine Erklärung abgeben? Wegen ein bisschen Honorar? Und wenn Du schätzungsentsprechend erklärst, hast Du vorsätzlich eine FALSCHE Erklärung abgegeben. Ohne irgendeine Notwendigkeit. Aber mit allen steuer- und strafrechtlichen Konsequenzen. |
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Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 23.08.2013, 00:28
AW: RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Stadtkatze - 23.08.2013, 00:40
RE: AW: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 23.08.2013, 00:46
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Stadtkatze - 23.08.2013, 15:57
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 26.08.2013, 10:47
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - tosch - 26.08.2013 11:56
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 26.08.2013, 14:00
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Opa - 26.08.2013, 09:49
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