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Schätzung - tatsächliche Verständigung
26.08.2013, 10:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.08.2013 10:49 von Effenhausen.)
Beitrag: #6
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung
(23.08.2013 15:57)Stadtkatze schrieb:  Achso die NOTWENDIGEN Erklärungen sind in deinen Augen nur '11 und '12.
Natürlich kannst du nicht einfach beim FA anrufen und die Auskunft verlangen. Da sollte dein Mandant mal persönlich beim FA vorsprechen.

Cool
Ups, habe ich mich da doof ausgedrückt?
Nein, natürlich sind alle Erklärungen notwendig, aber für 2009 und 2010 habe ich die Werte, da hier Schätzungen vorliegen. Das habe ich damit gemeint, dass es mir um 2010 + 2011 geht. Smile
(26.08.2013 09:49)Opa schrieb:  Mit Bearbeitern zu denen ich einen guten Draht habe, ist das kein Problem. Die senden mir schonmal einen Ausdruck der gemeldeten Daten. Die "vorausgefüllte Erklärung" soll ja später auch mal folgen. Obwohl derzeit noch keiner weiß, wie das in der Praxis funktionieren soll.

Ok. Danke...

Nochmal zum anderen Thema. Sieht jemand hier dabei eine Falle?

Zitat:Dazu erlaube ich mir mal laut zu denken:
Macht es Sinn, in den alten Jahren jeden Cent zu suchen (Schätzungsweise sind nur 40% der §15-Belege vorhanden) oder die Schätzung zu akzeptieren, die Erklärung nach Vorbild der Schätzung zu erstellen und im Rahmen der tatsächlichen Verständigung Verfahrensruhe zu bekommen, da die Steuerschuld mit ins Privatinsolvenzverahren geht.
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RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 26.08.2013 10:47

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