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Schätzung - tatsächliche Verständigung
23.08.2013, 15:57
Beitrag: #4
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung
Achso die NOTWENDIGEN Erklärungen sind in deinen Augen nur '11 und '12.
Natürlich kannst du nicht einfach beim FA anrufen und die Auskunft verlangen. Da sollte dein Mandant mal persönlich beim FA vorsprechen.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Stadtkatze - 23.08.2013 15:57

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