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Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
23.08.2013, 09:36
Beitrag: #36
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
Nochmals:

- früher (als es keine Elster gab) hat man einen stoß Formulare gehabt; als Stb hat man den Stpfl/Mdt befragt und dann die Steuererklärungen erstellt. Man hat die Formulare genutzt, auf denen man Angaben zu machen hatte (manchmal auch dazu noch Anlage St). Man hat natürlich Formulare, auf denen keine Angaben zu machen waren (weil bspw der Mdt keine VuV hatte) nicht abgegeben.

- mit Elster ist es nicht anders, ich muss als StB / Stpfl dafür sorgen, dass die Formulare übertragen werden, die ich auszufüllen habe. Ich muss also dafür Sorge tragen, dass das Programm alle Formulare ausfüllt, für das Angaben vorliegen (bspw Schuldzinsen & Überentnahmen) UND auch alles überträgt wo ich Angaben mache. Wenn das Programm das nicht macht (sichtbar, weil in komprimierter Erklärung bzw Protokoll nicht enthalten), dann ist die Steuererklärung unvollständig (Hinweis auf § 378 Abs. 1 Satz 1 iVm § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO!) abgegeben!

Es ist kein Problem für das Finanzamt, insb muss es nicht darauf hinweisen. Es ist alleinige Verantwortungssphäre des Stpfl / StB.

Wenn die Programm (datev, simba, whatthehell) irgendwas nicht richtig machen, dann hat der StB ggf später einen Schadensersatzanspruch ggü dem Anbieter, wenn er wegen Fehlern vom Mdt in Regress genommen wird?!
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RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 19.08.2013, 09:03
RE: Anforderungen - Opa - 19.08.2013, 12:40
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung" - showbee - 23.08.2013 09:36
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