Schätzung - tatsächliche Verständigung
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23.08.2013, 00:40
Beitrag: #2
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AW: RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung
(23.08.2013 00:28)Effenhausen schrieb: PS: Die stehen doch im Bescheid. Bei sachgerechter Schätzung sind alle e-Daten zu berücksichtigen. Du solltest nur nachfragen, ob der Lohn übermittelt wurde. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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Nachrichten in diesem Thema |
Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 23.08.2013, 00:28
AW: RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Stadtkatze - 23.08.2013 00:40
RE: AW: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 23.08.2013, 00:46
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Stadtkatze - 23.08.2013, 15:57
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 26.08.2013, 10:47
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - tosch - 26.08.2013, 11:56
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 26.08.2013, 14:00
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Opa - 26.08.2013, 09:49
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