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Schätzung - tatsächliche Verständigung
23.08.2013, 00:40
Beitrag: #2
AW: RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung
(23.08.2013 00:28)Effenhausen schrieb:  PS:
Ist es eig. möglich über das FA herauszubekommen, welche §19 Eink. vorhanden sind (sollten ja über die eTIN elektronisch vorhanden sein).

Die stehen doch im Bescheid. Bei sachgerechter Schätzung sind alle e-Daten zu berücksichtigen. Du solltest nur nachfragen, ob der Lohn übermittelt wurde.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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AW: RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Stadtkatze - 23.08.2013 00:40

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