Schätzung - tatsächliche Verständigung
|
23.08.2013, 00:28
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Schätzung - tatsächliche Verständigung
Hallo,
ein Stpfl. (§15 und §19) hat in der Vergangenheit (2009 - 2012) keine ESt / USt / GewSt - Erklärungen abgegeben. Wohl aber in 2009 - 2011 seine USt-VA. Nun sind für 2009 + 2010 die ESt-Schätzbescheide eingetroffen. Der Stpfl. strebt Privatinsolvenz an, da die Summen sein Vermögen deutlich übersteigen. Nun möchte ich für den Stpfl. die notwendigen Erklärungen anfertigen und der Stpfl. hat leider sehr (!) unvollständige Unterlagen. Dazu erlaube ich mir mal laut zu denken: Macht es Sinn, in den alten Jahren jeden Cent zu suchen (Schätzungsweise sind nur 40% der §15-Belege vorhanden) oder die Schätzung zu akzeptieren, die Erklärung nach Vorbild der Schätzung zu erstellen und im Rahmen der tatsächlichen Verständigung Verfahrensruhe zu bekommen, da die Steuerschuld mit ins Privatinsolvenzverahren geht. Effenhausen, der überlegt, ob das die Lösung ist oder ob er auf der Leitung steht.... PS: Ist es eig. möglich über das FA herauszubekommen, welche §19 Eink. vorhanden sind (sollten ja über die eTIN elektronisch vorhanden sein). |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 23.08.2013 00:28
AW: RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Stadtkatze - 23.08.2013, 00:40
RE: AW: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 23.08.2013, 00:46
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Stadtkatze - 23.08.2013, 15:57
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 26.08.2013, 10:47
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - tosch - 26.08.2013, 11:56
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Effenhausen - 26.08.2013, 14:00
RE: Schätzung - tatsächliche Verständigung - Opa - 26.08.2013, 09:49
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste