Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
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20.08.2013, 16:20
Beitrag: #22
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RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
Ich stimme Stadtkatze im Großen und Ganzen zu, bin aber sowohl von mir als auch meinem Amt eine andere Art der Bearbeitung gewohnt.
Ich hätte gerne eine anständige ausgefüllte Erklärung und wenn weitere Erläuterungen dazu nötig sind, und auf der Erklärungen keinen Platz haben eine Anlage dazu. Gerade bei ausgiebigen Werbungskosten Aufstellungen reicht mir/uns eine saubere Aufstellung aus, auch bei Spenden und meist auch bei den Handwerkerrechnungen. Wir sind es gewohnt Steuererklärungen nach Glaubhaftigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen, und wenn alles vorhanden ist, was für diese Prüfung gebraucht wird, braucht auch keiner einen Beleg. Das einzige leidige Thema ist das Anlageverzeichnis zur EÜR. Das gehört nun einmal dazu, und daran führt auch kein Weg vorbei. Und wenn das fehlt, das liefert einen Grund zum anschreiben, und wenn ein Grund da ist, findet man auch noch weitere Prüffelder. Für uns wäre es die Hölle, wenn jede Erklärung mit einem derartigen Stapel Belege versehen wird. Das zwingt einen förmlich zu ermittlen und die Belege sichten, denn keiner will sich nachsagen lassen, dass der Beleg ja im Hause war, man ihn aber nicht gesichtet hat. 70% der Belegsammlung die einer Erklärung beigefügt sind gehen ungesehen wieder zurück. Einer meiner lustigen Mitarbeiter macht sich wenigstens die Mühe und sortiert die Belege um, damit es aussieht, als hätte sie jemand kontrolliert. »Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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